Herzlich willkommen auf den Seiten des Elternbeirats

Stellung des Elternbeirates

Der Elternbeirat bringt Eltern und Schule zusammen.

Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich geregelt und nachfolgend auszugsweise dargestellt:

  • die Interessen der Eltern der Schüler zu vertreten;
  • den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen;
  • das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen;
  • Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern aufzunehmen;
  • finanzielle Unterstützung bei Anschaffungen zu gewähren;
  • bei Verfahren, die zur Entlassung eines Schülers führen können, gehört zu werden.

Zudem hat er eine beratende Funktion bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von Bedeutung sind. Z. B.:

  • die Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag zu beraten;
  • über die Verwendung von Lernmitteln zu beraten;

Soll ich mich in den Elternbeirat wählen lassen?
Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Manche Eltern engagieren sich gerne im Elternbeirat, andere haben dafür keine Zeit. Viele Mitglieder schätzen den engen Kontakt zu Schulleitung und Lehrern. Sie werden umfassend informiert und haben die Möglichkeit mitzubestimmen. Sie lernen andere Eltern und Schüler und deren Belange kennen. Die Schule verliert an Anonymität.

Kann der Elternbeirat überhaupt etwas erreichen?
Ja, er kann! Grundsätzlich sind im Erziehungsgesetz und in den Schulgesetzen für die einzelnen Schularten die Befugnisse des Elternbeirats geregelt. Schulordnungen gibt es im Buchhandel, wenn Sie sie nicht in der Schule ohnehin bekommen. Im Laufe der letzten Jahre wurden aufgrund der Arbeit der Elternvertreter die Elternrechte deutlich klarer formuliert, die Mitsprachemöglichkeiten auf verschiedene Gebiete ausgedehnt. So können Elternbeiräte jetzt z.B. auch in der Lehrerkonferenz zu wichtigen Themen Stellung nehmen und ihre Meinung dem gesamten Kollegium vortragen.

Wie oft wird der Elternbeirat gewählt?
Die Amtszeit beträgt ein Jahr an den Volksschulen, zwei Jahre an Gymnasien, Real- und Wirtschaftsschulen.
Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf der Amtszeit, mit Ausscheiden des Kindes aus der Schule, der Niederlegung des Amts oder der Auflösung des Elternbeirats.

(Auszug aus der Internetseite des Kultusministeriums BAYERN)
Schulordnung (www.bildungsserver.de)

Mitglieder

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Mitglieder des Elternbeirats der GS Deining
     
     
     
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Mitglieder des Elternbeirats der MS Deining
     
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